Hallo und einen sonnigen guten Morgen. Was für eine Woche, findet ihr nicht auch? Die Sonne scheint durchgehend und die radioaktiven Wolken über der Schweiz sind eigentlich auch nicht vorhanden. Wenn sie überhaupt gekommen sind bzw. wenn sie gekommen ist. Was habe ich den alles spannendes zu erzählen? Ich denke viele wissen das ich die Schweiz wirklich liebe und mich im Prinzip auch an alles halte nur leider ist es nun doch mal passiert das ich zu schnell gefahren bin. Was war geschehen? Wer die Gegend Basel ein bisschen kennt, der weiß das man bei der Ausfahrt Liestal nach rechts Richtung Augst herausfahren kann. Dort hat man erst 80 km/h und in der Kurve geht es dann auf 60 km/h. Irgendwie war der gute Benedikt aber wohl gedanklich schon beim Kunden und somit ging es konsequent mit 84 km/h durch die Kurve. Ihr ahnt nun schon was geschehen ist. In der Ortseinfahrt Augst, standen die netten Männer und Frauen von der Polizei Basel-Land und spielten ein Spiel namens Laserquest. Was das Ziel dieses Spiels ist? Nun, sie müssen so viele Autos erwischen wie es nur geht. Leider war ich in diesem Falle auch mit dabei. Gestern kam dann das offizielle Schreiben von der MFK.
„Die leichte Widerhandlung (Art. 16a SVG)
Eine Verletzung von Verkehrsregeln stellt dann eine leichte Widerhandlung dar, wenn sie eine geringe Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft und die fehlbare Person nur ein leichtes Verschulden trifft (Art. 16a Abs. 1 SVG). Zudem wird das Fahren unter Alkoholeinfluss mit einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0.5 bis 0.79 Gewichtspromille als leichte Widerhandlung eingestuft, sofern die betroffene Person nicht noch gleichzeitig weitere Widerhandlungen begeht, welche für sich allein betrachtet nicht mehr im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden können.
Nach einer leichten Widerhandlung wird eine Verwarnung ausgesprochen, sofern gegen die fehlbare Person in den letzten zwei Jahren vor der zu beurteilenden Widerhandlung kein Führerausweisentzug vollstreckt oder eine andere Administrativmassnahme angeordnet worden ist.
Wer sich während zwei Jahren nach einem Entzug oder einer Verwarnung korrekt verhält, wird somit bei einer neuen leichten Widerhandlung in der Regel nur verwarnt.
Weist die betroffene Person hingegen bei einer leichten Widerhandlung schon Vorakten in den letzen zwei Jahren auf (z.B. Verwarnung oder Führerausweisentzug), so ist der Führerausweis zwingend für mindestens einen Monat zu entziehen.
Lediglich in besonders leichten Fällen (Art. 16a Abs. 4 SVG) kann von einer Massnahme überhaupt abgesehen werden.“
Das Fazit aus dieser ganzen Geschichte? Ich bin die letzten 3 ½ Jahre ohne Probleme in der Schweiz gefahren, somit werde ich jetzt nur besser auf die Tachonadel aufpassen müssen, denn sonst ist der Lappen dann doch mal für einen Monat weg.
Kommen wir aber zu den erfreulichen Sachen dieser Woche. Die Sonne scheint, ich bin 2 mal schon mit dem Töff unterwegs und genieße es in der Tat. Heute geht mein Baby dann auch in die Garage, um nen Service verpasst zu kriegen und ein Satz neue Pneus. Am Abend heißt es dann Männerabend mit Georgy und das restliche Wochenende werde ich dann spontan entscheiden. Wünsche somit allen ein schönes Weekend und viel Spaß bei dem was ihr auch immer tut.